
Sie fragen sich, welche Kosten auf Sie zukommen? Ein erstes Telefonat ist für Sie vollkommen gratis. Sie erreichen mich unter ☎ 01 52 – 54 11 85 00 oder Sie schreiben mir eine E-Mail an info@alexandra-bruns.de .
TERMINVEREINBARUNG
Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen, und Sie schildern mir Ihr Anliegen. Gemeinsam finden wir einen Termin. Da ich eine Privatpraxis führe, ist dies in der Regel zeitnah möglich. Für Berufstätige biete ich Gespräche in den Abendstunden und am Wochenende an. Außerdem sind Hausbesuche auf besonderen Wunsch möglich. Beratungs- und Coachingtermine können auch online über TheraPsy stattfinden. Da ich die Kosten für die Vorbereitung auf die mündliche Heilpraktiker-Prüfung möglichst gering halten möchte, ist diese grundsätzlich nur online möglich.
AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG
Telefonischer Erstkontakt | Gratis |
Einzelsitzung à 50 Minuten | 70,00 € |
Einzelsitzung à 90 Minuten (Anamnese) | 120,00 € |
Online Beratung à 60 Minuten | 80,00 € |
Coaching | auf Anfrage – abhängig vom Mehrwert für die Klientin |
ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Die Kosten sind in bar direkt nach der Sitzung zu bezahlen. Online-Meetings werden im Voraus durch eine Überweisung auf mein Konto begeglichen. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie ggf. als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen können.
Als Selbstzahlerin haben Sie den Vorteil, dass niemand von der Psychotherapie erfährt. Dies kann im Hinblick auf Lebensversicherungs- oder Berufsunfähigkeitsversicherungsabschlüsse von Vorteil sein. Außerdem benötigen Sie keine Anträge oder Genehmigungen Ihrer Krankenkasse.
KOSTENÜBERNAHME
Bei privaten Krankenversicherungen besteht i.d.R. die Möglichkeit der Kostenübernahme. Viele private Zusatzversicherungen erstatten anteilig die Therapiekosten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie. Auch gesetzliche Krankenkassen sind hierzu verpflichtet, da sie grundsätzlich eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung mit Therapeuten gewährleisten müssen. Dieser Anspruch wird rechtlich im Sozialgesetzbuch SGB V in § 13, Absatz 3 geregelt. Jedoch müssen für die Kostenerstattung gewisse Bedingungen erfüllt sein. Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung Ihrer Krankenkasse und muss vor Aufnahme der Therapie abgeklärt werden. Selbstverständlich kann ich Sie bei der Antragstellung zur Kostenübernahme bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung unterstützen.
KOSTEN AUSFALLHONORAR
Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass Absagen nur bis 48 Stunden vor Gesprächstermin kostenlos möglich sind. Die Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Termin ohne eigenes Verschulden (z.B. Unfall oder Krankheit mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) storniert werden musste.